Sozialversicherungsgrecht

Die Sozialversicherungen bieten Schutz bei Arbeitsunfähigkeit- oder Arbeitslosigkeit. Zu den Sozialversicherungen zählen insbesondere die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie die Unfallversicherung.

  • Verweigert die Unfallversicherung Leistungen mit der Begründung, es würde sich nicht um einen Unfall im Rechtssinne handeln?
  • Stellte die Versicherung die bislang erbrachten Krankentaggelder ein, weil angeblich keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht?
  • Liess die Invalidenversicherung Sie observieren?
  • Soll im Rahmen eines IV-Verfahrens ein polydisziplinäres Gutachten eingeholt werden?
  • Hat die Invalidenversicherung Ihren Invaliditätsgrad zu tief beziffert?

Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese gegenüber den Versicherungen durch. Wir erheben für Sie Einwände gegen Vorbescheide oder Klagen bei den zuständigen Gerichten.