Wir sind live!

Mit Meier Sadiku Law Ltd entsteht per 01.04.2022 eine dynamische Anwaltskanzlei, welche sich bedingungslos auf die Bedürfnisse der Mandantschaft ausrichtet und durch pragmatische Lösungen überzeugt. Das Team um die Rechtsanwälte Sämi Meier und Artan Sadiku ist sowohl schweizweit als auch international insbesondere in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Sportrecht und Sozialversicherungsrecht tätig.

Alice F. wird in zweiter Instanz des Mordes schuldig gesprochen!

«Die Familie hat nicht nur ein Bedürfnis nach finanzieller Entschädigung, sondern nach Anerkennung der Tat durch die Beschuldigte», so Sadiku vor Gericht. Der enorme Verlust des damals siebenjährigen Sohns könne nicht mit Geld wiedergutgemacht werden, aber es würde den Eltern eine Entschädigung für das erlebte Leid und die Auswirkungen auf ihr heutiges Leben geben.

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«Hätte der Mord verhindert werden können?»

Und Halt braucht die Familie gerade jetzt. Denn am Dienstag kommt der Kindermord noch einmal vor Gericht: Sowohl die Familie Mahmuti als auch die Täterin haben das Urteil weitergezogen. Die Täterin, sie wurde erstinstanzlich zu einer Verwahrung verurteilt, will freigesprochen werden. Der Familie geht es darum, eine angemessene Entschädigung und Genugtuung zu bekommen, wie ihr Anwalt Artan Sadiku erklärt: «Das Gericht hat alle Forderungen abgewiesen, mit der Begründung, die Beschuldigte verfüge über kein Vermögen. Das ist ein Hohn!»“

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Pressekonferenz mit Rap Superstar Loredana

Ganz in Weiss und mit schwarzer Sonnenbrille trat Rapperin Loredana Zefi Mitte Mai an einer Pressekonferenz in Pristina auf. Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte zuvor eine Untersuchung wegen Verdacht auf Betrug eingeleitet und ermittelt aufgrund einer Betrugssumme von 350’000 Franken. Begleitet wurde Loredana vom Luzerner Anwalt Artan Sadiku und dem kosovarischen Staranwalt Tom Gashi.

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«Diskriminierend und rassistisch»: Kontrolle durch Aargauer Kantonspolizisten sorgt für Kritik

Das Aargauer Obergericht hält in seinem Entscheid fest: «Es fehlt an einem hinreichenden Tatverdacht.» Meier teilt diese Einschätzung: «Obwohl den Polizisten nach einem Blick in den Kofferraum rasch klar gewesen sein musste, dass es sich nicht um Einbrecher handelte, wurden sie wie Schwerkriminelle behandelt. Wären sie mit österreichischem oder italienischem Nummernschild unterwegs gewesen, wären sie nicht festgenommen worden.»

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URTEIL GEGEN FCSG-CHAOT: Jetzt spricht der Anwalt des Knallkörper-Opfers

«Im Streit um das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen einen Anhänger des FC St.Gallen meldet sich nun der Anwalt des Opfers zu Wort. Er betont die posttraumatische Belastungsstörung und den Tinnitus, an dem das Opfer seit dem Vorfall leide.»

«Das Gericht habe die Gutachten somit korrekt gewürdigt, erklärt der Anwalt des Opfers. Im Übrigen hätten beide Gutachter übereinstimmend bestätigt, dass das Opfer seit dem Vorfall an einem Tinnitus zweiten Grades und damit einhergehenden Schlaf- und psychischen Störungen leide. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten leide das Opfer an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Von einer Vorerkrankung könne somit keine Rede sein.»

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